Ordnung

Konferenz der Brüdergemeinen in Deutschland

Die Konferenz ist das regionale Gremium der Gemeinden der Brüder-Unität in Deutschland (KO 1002,3).

Zielsetzung

Die Konferenz ist eine Form der geistlichen Gemeinschaft. Sie dient der Zusammenarbeit und dem Zusammenleben der Gemeinden, die »durch gegenseitige Verantwortung und gemeinsames Tragen ihrer Lasten verbunden« (KO 1002,2) sind, auf vielfältige Weise:

Sie ist eine Forum für den Erfahrungs- und Informationsaustausch.

Sie gibt Impulse  für gemeindliche Aktivitäten und fördert gemeinsames Handeln.

Sie versteht sich als ein Forum für das Gespräch mit der Direktion.

Sie erarbeitet gemeinsame Positionen zu  gesellschaftlichen Herausforderungen.

Sie berät Fragen der Gemeindearbeit.

Sie beschließt in Angelegenheiten, die ein gemeinsames Vorgehen erfordern und nicht in die Zuständigkeit anderer Gremien fallen.

Sie hat das Recht, Anträge an die Direktion und an die Synode zu stellen.

Zusammensetzung

Die Gemeinden entsenden je zwei Mitglieder, die vom Ältestenrat  gewählt werden. Ein Delegierter sollte ein/der Gemeinhelfer sein. Die Gemeinden im Aufbau, die Sozietäten, die Haltestelle Cottbus, die Jugendbeauftragten sowie die Jugend sind mit je einem stimmberechtigten Mitglied vertreten.  Direktionsmitglieder, Bischöfe und ein Vertreter der HMH werden regelmäßig eingeladen und nehmen ohne Stimmrecht teil.

Arbeitsweise

Die Mitglieder der Konferenz werden für die Dauer von 6 Jahren benannt. Im Verhinderungsfalle ist die Entsendung einer Stellvertreterin/ eines Stellvertreters möglich.

Die Konferenz wählt für die Dauer von 3 Jahren drei Personen in den Vorstand.

Die Mitglieder des Vorstandes vertreten die Konferenz gegenüber anderen Organen der Provinz.

Die Konferenz tagt einmal im Jahr in einer Gemeinde. Dazu wird spätestens sechs Wochen vorher mit einem Vorschlag zur Tagesordnung eingeladen.

Von den Tagungen wird ein Protokoll angefertigt. Es gilt als genehmigt, wenn nicht bis vier Wochen nach Versand beim Vorstand Einspruch eingelegt worden ist.

Die aktuellen Jahresberichte und relevante Punkte der Teamsitzungen werden vorab an die Konferenzteilnehmer verschickt.

Finanzierung

Die Kosten für Organisation und Durchführung der Konferenz werden auf alle Gemeinden, Sozietäten, die Direktion, die HMH und die Cottbuser »Haltestelle« entsprechend ihrer Delegiertenzahl umgelegt. Sie werden den Delegierten offengelegt. Die Reisekosten ihrer Delegierten tragen die entsendenden Gremien selbst.

Inkrafttreten der Ordnung

Diese Ordnung tritt in Kraft, nachdem sie von der Konferenz mit einer Zweidrittelmehrheit der anwesenden Stimm­berechtigten angenommen und von der Direktion bestätigt wurde (KO 1002,3).

Das gilt auch für Änderungen der Ordnung.

Vorliegende Fassung wurde von der konstituierenden Versammlung der Konferenz am 16. Oktober 1993 in Zwickau angenommen und von der Direktion der EFBU am 25. November 1993 genehmigt. Eine Änderung der Ordnung nahm die Konferenz am 13. März 2004 in Hamburg vor, genehmigt von der Direktion am 22./23. März 2004. Eine weitere Änderung der Ordnung nahm die Konferenz am 25. Februar 2006 in Gnadau vor, genehmigt von der Direktion März 2006. Eine Änderung der Ordnung nahm die Konferenz am 09.04.2016 in Neugnadenfeld vor, genehmigt von der Direktion am 27.04.2016